Die Eheschließung führt zu gemeinsamen Rechten und Pflichten für Ehepartner, einschließlich finanzieller Verpflichtungen. Es ist jedoch zu beachten, dass Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, nicht automatisch zu gemeinsamen Schulden werden.
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Verantwortung für vorherige Schulden bleibt beim Einzelnen
Schulden, die vor der Eheschließung entstanden sind, bleiben die alleinige Verantwortung des Partners, der sie gemacht hat. Das bedeutet, dass der Partner, der diese Schulden in die Ehe bringt, auch nach der Trauung allein für sie haftet. Dies betrifft sowohl Schulden aus Kreditverträgen und Unterhaltsansprüchen als auch Schulden, die aus Verträgen oder Gerichtsurteilen resultieren. Die ARAG Experten bestätigen diese Regelung.
Haftung für Schulden in der Ehe: Jeder ist selbst zuständig
Während der Ehe haftet jeder Ehepartner nur für die Schulden, die er selbst eingegangen ist. Eine automatische Haftung aufgrund der Ehe gibt es nicht, unabhängig davon, ob die Eheleute Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft vereinbart haben.
Laut Paragraf 1363 Absatz 2 des BGB bleibt das Vermögen von Mann und Frau auch bei einer Zugewinngemeinschaft getrennt.
Für Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs, wie den Kauf von Lebensmitteln oder Haushaltsgeräten, haften beide Ehegatten als Gesamtschuldner, so die ARAG Experten.
Partner-Schulden auf gemeinsamem Girokonto: Ehegatten haften
Die Haftung für Schulden auf einem gemeinsamen Girokonto betrifft beide Ehepartner, unabhängig davon, wer die Schulden verursacht hat.
Mietrechtliche Regelung: Ehepartner als Mitmieter durch rechtsgeschäftliche Erklärungen
Allerdings gibt es eine Ausnahme, wenn der nicht unterzeichnende Ehepartner im Vertragskopf aufgeführt ist.
Die finanziellen Chancen einer Scheidung nutzen
Naturalunterhaltsleistung bei Scheidung: Steuerliche Vergünstigung
Die Zustimmung des Ex-Partners ist erforderlich, der den Unterhalt als Einnahme versteuern muss.
Ehemann erfüllt Ehefrau’s Wunsch nach sicherer Zukunft
Jemand traf seine Traumfrau im Rotlichtmilieu und heiratete sie. Bei der Hochzeit sagte sie zu, ihren Beruf als Prostituierte aufzugeben. Im Gegenzug gewährte er ihr ein unentgeltliches und unbefristetes Wohnrecht in seinem Einfamilienhaus. Außerdem verpflichtete er sich, ihr nach einer möglichen Trennung nicht nur das Haus, sondern auch die betrieblich genutzten Räume zu überlassen, um sicherzustellen, dass sie nie wieder als Prostituierte arbeiten muss.
Der Maler widerrief das Wohnrecht und die Überlassung der Immobilie, nachdem seine Frau ihn verlassen und wieder als Prostituierte gearbeitet hatte. Der Bundesgerichtshof unterstützte seine Entscheidung und zweifelte an der Wirksamkeit der Schenkung aufgrund des „groben Undanks“ der Beschenkten (Az.: X ZR 80/11).
Die ARAG Experten haben umfassende Informationen darüber bereitgestellt, wie Ehepartner mit Schulden umgehen sollten und welche Auswirkungen diese auf ihre finanzielle Situation haben können. Sie betonen, dass Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, immer noch die alleinige Verantwortung des einzelnen Partners sind und dass eine automatische Haftung für die Schulden des anderen Partners nicht besteht. Es wird klargestellt, dass eine Haftung nur dann besteht, wenn Verträge unterzeichnet oder Bürgschaften übernommen wurden.
Der Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die rechtlichen Aspekte von Schulden in einer Ehe.