Google Street View: Einblicke in Privatsphäre und Sicherheitsrisiken

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In einem Interview mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wird über die neuen Straßen- und Gebäudeaufnahmen von Google Street View in Deutschland gesprochen. Durch die Aktualisierung des Datenbestands des Dienstes seit 2010 können Nutzer bequem von zu Hause aus potenzielle Ferienwohnungen oder das Wohnumfeld anderer Menschen erkunden. Allerdings gibt es auch Risiken, da die Veröffentlichung solcher Bilder Einblicke in die Privatsphäre ermöglicht und Informationen für kriminelle Zwecke genutzt werden könnten.

Schützen Sie Ihre Privatsphäre: Widerspruch gegen Street View!

Durch die Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten finanziert sich Google Street View als kostenloser Dienst. Die Daten werden von Google genutzt, um personalisierte Profile zu erstellen und individuelle Werbung zu schalten. Prof. Dr. Roßnagel hebt hervor, dass Google nicht im öffentlichen Interesse handelt, sondern in seinen eigenen Geschäftsinteressen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Nutzer ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausüben und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront einlegen.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Hausfront bei Google Street View veröffentlicht wird, können Sie einen Widerspruch direkt an Google senden. Verwenden Sie dafür die E-Mail-Adresse streetview_deutschland@google.com. Falls Google diesem Widerspruch nicht nachkommt, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen.

Laut der Datenschutz-Grundverordnung müssen Unternehmen wie Google die Zustimmung der betroffenen Personen einholen, um Fotos vom öffentlichen Raum zu machen und online zu veröffentlichen. Da es jedoch nicht praktikabel ist, von allen Betroffenen eine Einwilligung einzuholen, können solche Aufnahmen aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet werden. Trotzdem haben betroffene Personen das Recht, Widerspruch einzulegen, um ihre Grundrechte zu wahren.

Es ist bedauerlich, dass die Anzahl der Widersprüche gegen die Veröffentlichung der neuen Bilder von Google Street View seit dem Upload auf nur etwa 100.000 begrenzt ist. Dies ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass viele Menschen die tatsächlichen Risiken des Dienstes nicht erkennen oder nicht ausreichend über ihre Rechte informiert sind. Es ist wichtig zu verstehen, dass die bewusste Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, auch als Ausübung der eigenen informationellen Selbstbestimmung betrachtet werden kann.

Die Wahrung der Privatsphäre und der Schutz persönlicher Daten sind grundlegende Rechte, die betroffene Personen in Bezug auf Google Street View wahrnehmen sollten. Durch das Einlegen eines Widerspruchs gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront und persönlichen Daten können sie sicherstellen, dass ihre Grundrechte gewahrt werden und ihre Privatsphäre geschützt bleibt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.

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