Zunächst hatte der Bundeswirtschaftsminister ein Verbot von Ölheizungen angekündigt, das bereits ab 2026 in Kraft treten sollte. Doch nun sieht es so aus, als ob die Umsetzung dieser Maßnahme abgeschwächt werden wird.
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Was Sie über das Gebäudeenergiegesetz und das Verbot von Ölheizungen wissen müssen
Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sorgt für Kontroversen. Obwohl das Ziel, Deutschland klimafreundlicher zu machen, von vielen unterstützt wird, gibt es Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der finanziellen Belastungen für die Bevölkerung.
GEG-Konzeptpapier in Kürze
Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes hat deutlich gemacht, dass die Debatte um den Klimaschutz in Deutschland weiter an Fahrt aufnimmt. Es wird immer deutlicher, dass wir uns von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas verabschieden müssen, um eine nachhaltige Zukunft zu gewährleisten. Dabei müssen jedoch auch Lösungen gefunden werden, die für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer tragbar sind und keine unzumutbaren Kosten verursachen.
Welche Heizungen sind ab 2024 verboten?
Die Pläne des Wirtschaftsministers, den Einbau von Gas- und Ölheizungen ab 2024 zu verbieten, wurden von der FDP zurückgewiesen, die den Grundsatz der Technologiefreiheit betonte. Jetzt wird das Konzeptpapier überarbeitet, um eine Lösung zu finden, die sowohl umweltverträglich als auch wirtschaftlich ist.
Die geplante Abschaffung von Ölheizungen führt zu Unsicherheit bei Hauseigentümern. Doch das Gebäudeenergiegesetz wird entsprechend ausgestaltet, um unbillige Härtefälle zu vermeiden und soziale Aspekte zu berücksichtigen. Es wird vorerst kein grundsätzliches Verbot von Heizungen einer bestimmten Art geben. Dennoch sollten sich Hauseigentümer mit alternativen Heizmöglichkeiten beschäftigen, da ein Verbot von Ölheizungen in Zukunft kommen wird.
Schon im alten Gebäudeenergiegesetz von 2020 wurde ein Verbot für Ölheizungen festgelegt. Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 installiert wurden, dürfen nicht mehr genutzt werden. Für Ölheizungen, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Nutzungsdauer von 30 Jahren. Das bedeutet, dass ab 2024 Ölheizungen verboten sind, die im Jahr 1994 in Betrieb genommen wurden. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den §§ 1 und 2 des §72 des Gebäudeenergiegesetzes.
Wie lange kann ich noch mit Öl heizen?
Ölheizungen sollen ab 2024 in Deutschland verboten werden, während ein allgemeines Verbot von Öl- und Gasheizungen für 2045 geplant ist. Bis dahin bleibt das Heizen mit Öl noch erlaubt, jedoch müssen Ölheizungen ab 2024 mit regenerativen Energien kombiniert werden. Diese sollen 65 Prozent der benötigten Heizleistung erbringen, während die Ölheizung für Spitzenlasten im Winter eingesetzt werden kann.
Eine Austauschpflicht für Ölheizungen wurde von der Tagesordnung gestrichen, obwohl sie von Wirtschaftsminister Habeck ins Spiel gebracht wurde. Stattdessen soll ein langsamer Übergang zu regenerativen Energien erfolgen, indem alte Ölheizungen nach und nach ersetzt werden.
Ab 2026: Neue Heizmöglichkeiten zugelassen
Zunächst plante Robert Habeck ein komplettes Verbot von Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2026, was einer Austauschpflicht gleichgekommen wäre. Da er jedoch nicht genügend Unterstützung von Wirtschaftsminister erhielt, änderte er seine Pläne dahingehend, dass ab 2024 keine neuen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen, die ausschließlich fossile Brennstoffe nutzen. Ab 2026 dürfen dann alle bisherigen Heizungen weiterbetrieben werden, solange sie mit erneuerbaren Energien kombiniert werden.
Welche Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden?
Ölheizungen werden nicht generell verboten, wenn sie in Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Viele solcher Heizungen sind bereits seit einigen Jahren im Einsatz und werden beispielsweise in Verbindung mit Photovoltaikanlagen genutzt. Die Anlage übernimmt dabei den Großteil der Heizleistung, während die Ölheizung lediglich für Spitzenlasten genutzt wird. Ab 2024 wird genau diese Art der Nutzung für neu installierte Heizungen zur Pflicht, bestehende Ölheizungen dürfen jedoch weiterbetrieben werden.
- Bis Ende 2023: neu installierte und in Betrieb genommene Heizungen
- Ölheizungen, die ab 2024 installiert und mit Photovoltaik, Wärmepumpe oder Pelletheizung kombiniert werden
- Ölheizungen, die bisher ohne die Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben und nur repariert werden
Das Verbot gilt ausschließlich für den Einbau von Ölheizungen. Bestehende Ölheizungen dürfen weiterhin repariert werden. Eine Ausnahme besteht nur bei einer Heizungshavarie, die einen kompletten Austausch des Ölkessels erfordert. In diesem Fall darf der neue Kessel nur in Verbindung mit einem anderen Heizungssystem als Hybridheizung eingebaut werden.
Ist eine neue Ölheizung noch sinnvoll?
Vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzesänderung überlegen viele Hausbesitzer, ob sie ihre alte Ölheizung noch schnell gegen eine neue austauschen sollten. Eine neue Ölheizung wäre in diesem Jahr noch legal, ohne eine Hybridheizung einbauen zu müssen. Allerdings sollten die Umweltauswirkungen und die langfristigen Kosten eines solchen Austauschs genau geprüft werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Änderungen für neue Heizungsanlagen vorsieht. Defekte Ölheizungen können auch in den Jahren 2024 und 2027 repariert werden, ohne dass die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien angewendet werden muss. Hauseigentümer sollten jedoch beachten, dass sie bei einem Heizungstausch in naher Zukunft von den neuen Regelungen betroffen sein werden.
Es ist wichtig zu bedenken, dass der Einbau einer neuen Ölheizung nicht über Nacht erfolgen kann. Einige der benötigten Materialien haben lange Lieferzeiten, die sogar bis zu zehn oder zwölf Monate betragen können. Obwohl die neuen Vorschriften des GEG nicht den Zeitpunkt der Beauftragung einer Maßnahme, sondern den Beginn der Bauausführung berücksichtigen, müssen diejenigen, die vor 2024 eine neue Ölheizung einbauen lassen möchten, schnell handeln. Experten raten jedoch dazu, die Entscheidung nicht überstürzt zu treffen, da niemand die Zukunft vorhersagen kann und es sein könnte, dass weitere Gesetzesänderungen in einigen Jahren das Verbot aller Ölheizungen nach sich ziehen.
Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass ältere Menschen oft Schwierigkeiten haben, Kredite von Banken zu erhalten, um ein neues Heizungssystem zu installieren. In solchen Fällen kann die Installation einer herkömmlichen Ölheizung eine gute Option sein, um zu einem erschwinglichen Preis eine zuverlässige Heizung zu erhalten, die für mindestens 20 Jahre funktioniert und beim Einbau weniger kostet als andere Alternativen wie die Wärmepumpe.
Was passiert, wenn ich meine Heizung nicht austausche?
Hauseigentümer sind derzeit nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Eine Ölheizung, die älter als 30 Jahre ist, darf jedoch nicht mehr betrieben werden. Die Bezirksschornsteinfeger sind für die Überwachung des Inbetriebnahmedatums der Heizung zuständig und legen Fristen für die Außerbetriebnahme und den Austausch fest. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, drohen Strafen. Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor, nicht nur für den Einbau neuer Heizungen, sondern auch für die Einhaltung der Beschränkungen, die ab 2024 gelten. Es wird erwartet, dass die Einhaltung dieser neuen Vorschriften streng überwacht wird.