Nachhaltige Wärmeversorgung: Fernwärme oder Wärmepumpe?

0

Die bisherige Strategie der Bundesregierung sah vor, den Verbrauch von Gas und Öl durch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen zu reduzieren. Aufgrund der Auseinandersetzungen um das Heizungsgesetz hat sich jedoch eine neue Herangehensweise etabliert: Die Förderung des Ausbaus von Fernwärme steht nun im Fokus. Hauseigentümer sind nun gefordert, die Eignung dieser neuen Ausrichtung für ihre individuellen Bedürfnisse zu prüfen.

Energiewende im Wärmesektor: Bundesregierung setzt auf Fernwärme statt Wärmepumpen

Die Förderung von Fernwärme als nachhaltige Lösung für das Heizen in Deutschland steht im Fokus der Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach einem kürzlichen Treffen mit Branchenvertretern und Verbänden in Berlin. Habeck betont die Bedeutung dieser Technologie im Kontext des Klimaschutzes und schätzt, dass jedes Jahr 100.000 Häuser erfolgreich an Wärmenetze angeschlossen werden könnten.

Fernwärme bezeichnet eine Form der Wärmeversorgung, bei der die Wärme nicht vor Ort erzeugt wird, sondern von einem entfernten Kraft- oder Heizwerk zur Verfügung gestellt wird. Hierbei wird üblicherweise Wasser erhitzt und in isolierten Rohrleitungen zu den Wohnhäusern transportiert. In Deutschland wird derzeit etwa jede siebte Wohnung mit Fernwärme beheizt. Im Jahr 2020 betrug die Gesamtlänge der Fernwärmetrassen mehr als 31.000 Kilometer.

Neues Gesetz zur Energieeffizienz: Übergangsfrist für Öl- und Gasnutzung im GEG

Im geplanten Gebeäudeenergiegesetz (GEG) ist eine spezielle Übergangsregelung vorgesehen, die in Kraft tritt, wenn eine bestehende Öl- oder Gasheizung ausfällt und die Gemeinde bereits zusichert, Fernwärme bereitzustellen. Eigentümer sind dann dazu verpflichtet, den Anschluss an ein Wärmenetz bis spätestens Ende 2034 sicherzustellen. Bis dahin dürfen sie weiterhin ihre alte Heizung nutzen. Die kommunale Planung soll dazu dienen, die Abwägung der verschiedenen Faktoren zu erleichtern.

Die Bundesregierung arbeitet momentan an einem Gesetzesentwurf, der den Großstädten bis Ende 2026 und den kleineren Städten bis Ende 2028 die Erstellung von Wärmeplänen vorschreibt. Mit dieser geplanten Maßnahme möchte die Regierung sicherstellen, dass der Einsatz von Wärmeenergie in städtischen Gebieten zielgerichteter gesteuert wird und verstärkt auf nachhaltige Heizungsanlagen umgestellt wird.

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), äußerte Bedenken hinsichtlich der Integration von Fernwärme und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Laut Breitner bewegen sich die Pläne bislang in unterschiedliche Richtungen, was zu einer fehlenden Abstimmung führt. Er betont, dass Vermieter nicht vorzeitig gesetzlich dazu gezwungen werden sollten, ein bestimmtes Heizungssystem einzubauen, solange nicht sicher ist, ob das Quartier mittelfristig an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird. Er fordert, dass die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem GEG erst dann wirksam werden sollten, wenn die Fernwärmeplanung abgeschlossen ist.

Kritik der Wohnungswirtschaft: Klimaschutz als Mogelpackung entlarvt

Habeck betonte, dass „attraktive Preise“ ein wesentliches Element sind, um die Fernwärme als wirkliche Alternative zu etablieren. Die Bundesregierung strebt in diesem Zusammenhang vor allem eine größere Transparenz an. Geywitz unterstrich die Notwendigkeit einer zuverlässigen Kalkulation, um den Preis für die Wärmelieferung nachvollziehbar zu machen.

Eine Möglichkeit, um die Preise im Fernwärmenetz fairer zu machen, besteht darin, mehr Wettbewerb zuzulassen und es Dritten zu ermöglichen, ihre Energie einzuspeisen. Die aktuellen Betreiber haben aufgrund des Monopols die Möglichkeit, Preise ohne Einschränkungen festzulegen, was zu einer potenziellen Benachteiligung der Verbraucher führen kann. Durch eine Öffnung des Marktes und den Eintritt neuer Anbieter könnten faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen und die Preise in einem angemessenen Rahmen gehalten werden.

In der Vergangenheit haben soziale Vermieter immer wieder ihre Unzufriedenheit darüber geäußert, dass sie die Preisfestlegung nicht nachvollziehen können. Angesichts der intransparenten Preisstrukturen für ein Produkt, das von vielen deutschen Haushalten erworben werden soll, ist ein unmittelbares Eingreifen dringend erforderlich. Breitner plädierte daher für die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen Behörde, die eine fortlaufende Überwachung und Kontrolle der Fernwärmepreise durchführt und bei Verbraucherschädigung umgehend einschreitet.

Der Geschäftsführer des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige und absehbare Zukunft der Fernwärme eine Art Täuschung im Bereich des Klimaschutzes darstellt. Durch den überwiegenden Einsatz von Kohle, Erdgas und Öl ist die Fernwärme bislang weit entfernt davon, als eine wirklich nachhaltige Option angesehen zu werden.

Lassen Sie eine Antwort hier