Immer mehr Menschen möchten Stromkosten sparen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Eine Möglichkeit dazu bietet die Installation einer Mini-Photovoltaikanlage auf dem Balkon. Diese kann ohne spezielle Photovoltaikversicherung abgesichert werden, da die Hausratversicherung ausreicht. Die Information stammt von Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.
Erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherung: Balkonkraftwerk mitversichert
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat kürzlich die Musterbedingungen für die Hausratversicherung erweitert. Dadurch können Kunden, die eine neue Hausratversicherung abschließen und bereits ein Balkonkraftwerk besitzen oder sich eines anschaffen möchten, von einer unkomplizierten Mitversicherung profitieren. Die Anpassung der Musterbedingungen ermöglicht es den Versicherten, ihre Mini-Photovoltaikanlage ohne zusätzliche Photovoltaikversicherung abzusichern.
Besitzer von Balkonkraftwerken sollten ihren Hausratversicherer kontaktieren und ihren bestehenden Vertrag überprüfen. In den meisten Fällen können die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden. Mit einer Hausratversicherung sind das Balkonkraftwerk und der restliche Hausrat gegen verschiedene Schäden, wie Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitzschläge, versichert. Im Gegensatz zu großen Photovoltaikanlagen auf dem Dach gibt es für Balkonkraftwerke keine speziellen Versicherungspolicen.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Absicherung von Mini-Solaranlagen und bietet Schutz, falls ein Modul während eines Sturms abbricht und den Balkon der Nachbarn beschädigt.
Vor der Montage eines Balkonkraftwerks sollten Mieter ihren Mietvertrag auf mögliche Regelungen prüfen. Es ist empfehlenswert, den Vermieter zu kontaktieren und um die Erlaubnis für die Installation des Balkonkraftwerks zu bitten. In vielen Fällen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, wenn die Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht werden soll.
Seit Jahresbeginn werden Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert. Beim Kauf entfällt die Mehrwertsteuer, was die Anschaffungskosten senkt. Zusätzlich gibt es verschiedene Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten. Interessierte sollten sich über diese Fördermöglichkeiten informieren, um von den finanziellen Vorteilen zu profitieren.
Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit, ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung abzusichern. Beide Versicherungen bieten Schutz vor verschiedenen Risiken wie Schäden durch Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck. So können Immobilienbesitzer sicherstellen, dass ihre Solaranlage im Falle eines Schadens finanziell abgesichert ist.
Hausratversicherung schützt Mini-Photovoltaikanlagen ohne spezielle Versicherung
- Die Hausratversicherung bietet Schutz für Mini-Photovoltaikanlagen und ersetzt die Notwendigkeit einer separaten Versicherung
- Die neuen Hausratversicherungsbedingungen bieten eine einfache Möglichkeit zur Mitversicherung von Balkonkraftwerken
- Die Hausratversicherung schützt vor Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge an Mini-Photovoltaikanlagen
- Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an Nachbarn durch Mini-Solaranlagen
- Mieter sollten vor der Installation eines Balkonkraftwerks unbedingt ihren Mietvertrag auf entsprechende Regelungen prüfen
- Seit dem Beginn des Jahres gibt es steuerliche Unterstützung und Förderprogramme für Mini-Photovoltaikanlagen, um den Kauf finanziell zu erleichtern
- Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit, ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäudeversicherung oder eine spezielle Photovoltaikversicherung abzusichern. Beide Versicherungen bieten Schutz vor Schäden durch Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren