Bundesförderung für effiziente Gebäude: geänderten Förderrichtlinien gelten!

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Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ wird von der Bundesregierung modifiziert. Die Förderrichtlinien wurden von Bundeswirtschaftsminister Habeck so angepasst, dass Mittel vor allem für die intelligente Sanierung von Gebäuden eingesetzt werden können, um positive Effekte auf das Klima zu erzielen.

‚Bundesförderung für effiziente Gebäude‘ fokussiert sich künftig auf Gebäudesanierungen

Ab dem 28. Juli diesen Jahres gelten die geänderten Richtlinien zur Förderung von effizienten Gebäuden in Deutschland. Die Bundesförderung möchte ihre Mittel ab dem Sommer möglichst effizient nutzen und entschied sich daher für einen neuen Schwerpunkt.

Nachhaltigkeit und Fördereffizienz sind die großen Faktoren, auf die sich Komplettsanierungen deutscher Gebäude in den nächsten Jahren beziehen sollen. Wohn- und Industriegebäude sollen so ebenfalls einen Beitrag zum Klimaschutz sowie sozialerem Wohnen leisten.

In der ersten Hälfte des Jahres unterstützte die Ampelkoalition auch sanierungswillige Privatpersonen. Bis zum 14.08.2022 konnten Anträge bei der BAFA gestellt werden, um noch die ursprünglichen Fördersätze für Einzelmaßnahmen einzustreichen.

Nun gelten jedoch die neuen Regeln, dennoch wartet die Regierung mit einem überraschendem Bonus auf: Haushalte, die ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine umweltfreundliche Heizung tauschen, werden mit einem Heizungs-Tausch-Bonus subventioniert.

Änderungen für Gebäudebesitzer

Doch was ändert sich konkret für Besitzer von Gebäuden und Grundstücken? Zunächst einmal stellt die KfW das Zuschussportal sowie sämtliche Förderungsprogramme für Sanierungsmaßnahmen für Wohngebäude und andere Gebäude ein. Außerdem muss auf den iSFP- Bonus verzichtet werden und auch die Förderung für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 100 kommt nicht mehr zum Tragen. Zudem ist eine Beantragung für eine Komplettsanierung nur noch mit zinsverbilligten Krediten und Tilgungszuschüssen möglich.

Ab September greift des Weiteren eine neue Klausel, die Gebäuden, die bisher sanierungstechnisch auf der Strecke geblieben sind, zu Aufwind verhelfen soll. Vom 22.09.2022 an, können sogenannte „Worst Performing Buildings“ in speziellen Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestufen an Fördergelder gelangen.

Die „WPBs“ sind Gebäude, die deutlich unter den energetischen Sanierungsstandards in Deutschland liegen. Gehören sie zu den schlecht saniertesten 25 Prozent der deutschen Gebäude, können sie von den Fördermitteln profitieren und katapultieren sich somit aus ihrer umweltschädlichen Position heraus.

Dem Bundeswirtschaftsministerium ist es somit zunächst ein Anliegen, die bereits bestehenden Gebäude des Landes nachhaltig und fit für die Zukunft zu machen. Im nächsten Jahr stände dann die Reform der Neubautenförderung an, so Habeck.

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