Um den Herausforderungen der aktuellen Wohnungsknappheit und steigender Kosten auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz eine Sonderabschreibung für Wohngebäude eingeführt. Diese Maßnahme soll den Wohnungsbau ankurbeln und ist sowohl für Privatpersonen als auch für Investoren von großem Interesse. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Armin Weber von Ecovis in München verfügt über umfangreiches Know-how zu den Details dieser Sonderabschreibung und steht Bauwilligen und Investoren gerne zur Verfügung.
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Wohnungsnot bekämpfen: Sonderabschreibung als Lösungsansatz
Die Sonderabschreibung für Wohngebäude ist Teil des Wachstumschancengesetzes und basiert auf der degressiven Abschreibung. Diese Methode ermöglicht es, den Wertverlust von Anlagegütern in der Bilanz auszugleichen. Besonders in den ersten Jahren entsteht bei Gebäuden ein großer Wertverlust aufgrund schnell überholter Technik. Die Sonderabschreibung ist befristet bis 2030 und gilt für die nächsten sechs Jahre. Ab dem 1. Oktober 2023 können Bauherren jährlich sechs Prozent der Investitionskosten ohne Obergrenzen von der Steuer abziehen.
Erforderliche Kriterien für die Sonderabschreibung erfüllen
Bedingungen für Sonderabschreibung bei neuen Wohngebäuden
Festgelegte Fristen für Baubeginn und Immobilienkauf
Wohnungsbauprogramm: Ein Beispiel für steuerliche Förderung
Effektive Abschreibungsmethode: Beispielrechnung mit degressiver Abschreibung
Nehmen wir an, die Investitionskosten für das Wohngebäude belaufen sich auf 600.000 Euro. Durch die Anwendung der degressiven Abschreibung können Bauherren in den ersten beiden Jahren jeweils 6 Prozent der Investitionskosten von der Steuer absetzen. Das ergibt eine Abschreibung von 36.000 Euro im ersten Jahr und 33.840 Euro im zweiten Jahr. Der Restwert des Gebäudes nach zwei Jahren beträgt dann 530.160 Euro.
Schneller Wertverlust von Wohngebäuden: Neue Abschreibungsmöglichkeit
Investoren aufgepasst: 33.840 Euro Abschreibung möglich
Steuerliche Abschreibung: Restwert bei 564.000 Euro
Wertverlust im Blick: Lineare Abschreibung mit 3 Prozent
Wachstumschancengesetz: Steuervorteile für die Bauwirtschaft
18.000 Euro Einsparung durch degressive Abschreibung
Restwert nach 2 Jahren: 18.000 Euro weniger
Bundesregierung fördert Bauwirtschaft mit Sonderabschreibung
Großes Interesse an Sonderabschreibung für Bau- und Investitionswillige
Die Sonderabschreibung für Wohngebäude, die im Wachstumschancengesetz verankert ist, stellt eine wichtige Maßnahme der Bundesregierung zur Belebung der Bauwirtschaft dar. Insbesondere Bauwillige und Investoren profitieren von dieser Regelung. Durch die Möglichkeit, jährlich bis zu sechs Prozent der Investitionskosten ohne Obergrenzen von der Steuer abzusetzen, wird der Bau neuer Wohngebäude finanziell erleichtert. Dies trägt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei und ermöglicht eine zukunftsgerechte Entwicklung des Wohnungsmarktes. Armin Weber von Ecovis in München betont die Bedeutung dieser Sonderabschreibung für alle Interessierten im Bau- und Investitionssektor.
Durch die Einführung der Sonderabschreibung für Wohngebäude wird eine attraktive Möglichkeit geschaffen, um den Wohnungsbau voranzutreiben und den steigenden Wohnraumbedarf zu decken. Bauwillige und Investoren haben die Möglichkeit, von den Vorteilen der degressiven Abschreibung zu profitieren und somit einen wichtigen Beitrag zur Lösung der aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu leisten.