Zukünftig gelten ab 2024 neue Regelungen im Energiesteuergesetz, die erhebliche Auswirkungen auf die KWK-Branche haben. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Einsatz von Brennstoffen und Kraftstoffen in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Das BHKW-Infozentrum weist darauf hin, dass diese Änderung weitreichende Folgen hat.
KWK-Anlagen müssen sich auf neue Energiesteuer-Regelungen einstellen
Obwohl die vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen nicht mehr gewährt wird, haben Betreiber weiterhin die Möglichkeit, die teilweise Steuerentlastung gemäß § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG zu nutzen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Grad der Energiesteuer-Entlastung je nach Art des verwendeten Brenn- oder Kraftstoffs variieren kann. Insbesondere bei der Verwendung von Erdgas fällt der Unterschied geringer aus als bei anderen Brenn- und Kraftstoffen.
Herausforderungen für Bestandsanlagen durch neue Regelungen
Die Neuregelung im Energiesteuergesetz hat Auswirkungen auf sowohl neue als auch bereits bestehende KWK-Anlagen. Das bedeutet, dass Betreiber von KWK-Anlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, die neuen Regelungen beachten und entsprechende Anpassungen vornehmen müssen.
Neue Regelungen im Energiesteuergesetz erfordern Anpassungen in der KWK-Branche
Mit dem Auslaufen der vollständigen Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ab 2024 stehen Betreiber vor neuen Herausforderungen. Sie müssen nun die teilweise Steuerentlastung nutzen und sich auf mögliche Unterschiede bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen einstellen. Auch bestehende Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen, da es keine Bestandsschutzregelungen gibt. Die KWK-Branche muss sich somit auf Veränderungen einstellen und diese bewältigen.