Erleichterung für die Schaffung von Wohneigentum und von Wohnraum

0

Mit einem neuen „Baukindergeld“ soll jungen sowie den einkommensschwächeren Familien der Traum vom Eigentum erfüllt werden können, wenn es nach Volker Kauder, dem CDU-Fraktionschef geht. Der Weg dorthin ist sicherlich noch lang und nicht einfach, bis hin zu steinig. Der Gedanke Baukindergeld gehe aber in die genau richtige Richtung, wie Martin Kaßler als Geschäftsführer des DDIV, Dachverband Deutscher Immobilienverwalter mit Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin bestätigt. Nichts ist so gut, dass es nicht noch verbesserungsfähig wäre. Die grundsätzlich gute Idee von Kauder ergänzt Kaßler um die zwei weiteren Aspekte

Einführung einer Selbstnutzerfreizugsprämie

Vor dem Hintergrund der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinien, die schon jetzt bei der Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen vermehrt greifen und ab März 2017 endgültig durchschlagen, müsse jungen sowie einkommensschwachen Familien die Baufinanzierung spürbar erleichtert werden. Auch, oder besonders für Familien mit mittlerem Einkommen sei das Haus im Grünen die geradezu notwendige private Altersvorsorge.

Eine Selbstnutzerfreizugsprämie sei das genau richtige Instrument beim Neubau oder für den Ersterwerb einer Wohnimmobilie. Die Prämie stehe bei Selbstnutzung der Immobilie zur Verfügung und greife den Haushalten mit schwachem Einkommen buchstäblich unter die Arme. Damit wird es möglich sein können, das für einen grundschuldrechtlich gesicherten Immobilienkredit notwendige Eigenkapital von 30 Prozent und mehr der Bausumme deutlich leichter aufzubringen.

Mit einer derartigen Freizugsprämie würde auch mittel- und langfristig der Mietermarkt entlastet. Die eigenen vier Wände sind nach wie vor das Nonplusultra für die Deutschen. Bei einer solchen staatlichen Hilfe werde mit der Schaffung von Wohnraum und von Wohnungseigentum sowie mit einer gesicherten Altersvorsorge Zweierlei gleichzeitig erreicht.

Gewährung eines staatlich garantierten Nachrangdarlehens

Auch ein staatlich garantiertes Nachrangdarlehen sei hilfreich und mit Vorteilen verbunden. Zu den besonderen Kriterien würden niedrige Darlehenszinsen, lange Zinsbindung sowie höhere Tilgungssätze gehören können. Eine direkte Koppelung an das Familieneinkommen würde dafür sorgen, dass besonders die Schwellenhaushalte von dieser staatlichen Unterstützung profitieren. Die Voraussetzungen könnten so vielfältig wie vielseitig sein. Denkbar sei beispielsweise eine Koppelung an energetische Baustandards bei Neubauten sowie bei der Modernisierung von Bestandsimmobilien.

Wenn schon gefördert, dann sollten diese geförderten Immobilien für die Anforderungen der nächsten Jahrzehnte fitgemacht werden; dank Baukindergeld, dank staatlichem Nachrangdarlehen sowie dank einer Selbstnutzerfreizugsprämie.


Bildnachweis: © unsplash.com – Bernadette Gatsby

Lassen Sie eine Antwort hier