Die Ampelkoalition plant, mit dem „Heizungsverbot“ den CO?-Ausstoß von Gebäuden zu senken, indem ab dem Jahr 2024 nur noch Heizungen mit einem erneuerbaren Energieanteil von mindestens 65 Prozent in Ein- und Mehrfamilienhäusern installiert werden dürfen.
Gesetzentwurf zur Heizungsmodernisierung unpopulär bei Bürgern
Deutschland diskutiert über den neuen Gesetzentwurf, der den Einbau von Öl- und Gasheizungen verbietet. Eine Umfrage von Forsa im Auftrag von RTL und ntv ergab, dass die Mehrheit der Bürger (78 Prozent) das Vorhaben ablehnt, während nur 18 Prozent dafür sind.
Das sollte kommen: Umweltschutzplan: Abschied von Öl- und Gasheizungen
- Ab dem 1. Januar 2024 soll jede neu installierte Heizung zu einem Anteil von 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Wärmepumpen sind eine Möglichkeit für die Heizung, aber es gibt auch alternative Lösungen, beispielsweise eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasbrennwertgerät.
- Es gibt keine Verpflichtung, intakte Öl- und Gasheizungen auszutauschen.
- Alte Heizungen können repariert werden, ohne dass dies verboten ist.
- Es besteht eine Austauschpflicht, wenn ein Heizkessel defekt ist oder seit 30 Jahren in Betrieb ist, selbst wenn er noch funktionsfähig ist.
- Für Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, besteht die Pflicht zum Austausch nur bei Vererbung oder Verkauf des Hauses.
- Fossile Brennstoffe können in Heizkesseln nur noch bis zum 31. Dezember 2044 eingesetzt werden, danach müssen Gaskessel auf den Betrieb mit grünen Gasen umgestellt werden.
- Für Haushalte mit geringem Einkommen sind Härtefallregelungen vorgesehen und es sind Fördermaßnahmen geplant.
Während 91 Prozent der Menschen im Osten Deutschlands gegenüberstehen, sind es im Westen 75 Prozent.
Unter den im Bundestag vertretenen Parteien sind nur die Anhänger der Grünen mehrheitlich für das Gesetz, aber ihre Zustimmung von 53% ist vergleichsweise niedrig. Die größte Ablehnung gibt es bei Wählern der AfD, bei denen 98% gegen das Gesetz sind.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wartet noch auf die Zustimmung des Parlaments, bevor sie in Kraft treten kann.