Höhere Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge für Wohneigentumsförderung

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Die KfW-Bank hat angekündigt, dass sie ab dem 16. Oktober 2023 die Bedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ verbessern wird. Diese Maßnahme beinhaltet eine deutliche Erhöhung der Grenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens sowie der maximalen Kreditsätze. Dadurch sollen mehr Familien mit kleinen und mittleren Einkommen in der Lage sein, von zinsverbilligten KfW-Krediten für den Bau oder Erwerb von energieeffizientem Wohneigentum zu profitieren.

Verbesserte Bedingungen: Mehr Kreditförderung für Familien beim Wohneigentum

Um Familien den Zugang zum Kreditprogramm zu erleichtern, hat die KfW-Bank angekündigt, die Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge zu erhöhen. Ab dem 16. Oktober 2023 können Familien mit einem Kind bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro an dem Programm teilnehmen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro. Zudem werden die Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro steigen.

Neue KfW-Förderung erleichtert Zugang zu energieeffizientem Wohneigentum

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ der KfW-Bank ermöglicht Familien mit kleinen und mittleren Einkommen den Erwerb von energieeffizientem und klimafreundlichem Wohneigentum. Es werden zinsverbilligte Kredite vergeben, die speziell für den Neubau oder den Ersterwerb eines Hauses gedacht sind. Dabei werden nur Häuser gefördert, die einen geringen CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus haben. Das Programm hat das Ziel, die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Um von der Förderung der KfW-Bank profitieren zu können, müssen neu errichtete Wohngebäude entweder den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) erfüllen oder die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllen. Es werden ausschließlich Wohngebäude gefördert, die nach Fertigstellung den Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen und somit einen geringen Treibhausgasausstoß über den gesamten Lebenszyklus aufweisen.

Im Rahmen der Förderung „Wohneigentum für Familien“ erfolgt die Finanzierung des Vorhabens in Form einer Projektförderung. Die KfW-Bank übernimmt dabei einen Anteil des Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Die Förderung umfasst sämtliche Kosten für das Bauwerk sowie die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung. Zudem können auch Eigenleistungen gefördert werden, indem die Ausgaben für das Material berücksichtigt werden. Die KfW-Bank kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanzieren.

Baukindergeld erfolgreich: Richtige Zielgruppen gefördert

Das Baukindergeld wurde kontrovers diskutiert, aber die Evaluation des Instituts Wohnen und Umwelt bestätigt, dass es die richtigen Zielgruppen erreicht hat, insbesondere Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro.

Die KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ setzt das steuerpflichtige Einkommen als entscheidenden Faktor ein. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge wird der Zugang zur Förderung für mehr Familien erleichtert. Im Vergleich zum Baukindergeld liegt der Vorteil der neuen Förderung darin, dass sie den Kauf von bereits bestehenden Immobilien ausschließt und stattdessen den Schwerpunkt auf den Neubau und den Erwerb von klimafreundlichem Wohneigentum legt.

Familien mit kleinen und mittleren Einkommen haben dank der verbesserten Bedingungen der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ nun eine attraktive Option, ihren Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen. Die erhöhten Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge eröffnen ihnen neue Perspektiven und machen den Zugang zu einer zinsverbilligten Finanzierung einfacher. Gleichzeitig leistet diese Förderung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da nur klimafreundliche und energieeffiziente Häuser gefördert werden.

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