Erhöhte Förderung für energieeffiziente Wohngebäude

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Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die Bundesregierung die Förderbedingungen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die KfW führt diese Änderungen im Auftrag des BMWSB durch. Eine der bedeutenden Neuerungen betrifft die Einkommensgrenze, die Familien mit einem Kind zur Nutzung des Programms berechtigt. Diese Grenze wurde von 60.000 EUR auf 90.000 EUR erhöht. Zudem wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Mehr finanzielle Unterstützung für Familien beim Wohnungskauf

Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die KfW die Förderbedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die Einkommensgrenze, die zur Nutzung des Programms berechtigt, wurde angehoben. Familien mit einem Kind können nun bis zu 90.000 EUR pro Jahr verdienen. Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zusätzlich wurden die Kredithöchstbeträge, abhängig von der Anzahl der Kinder, um bis zu 35.000 EUR erhöht.

Kinder als Voraussetzung für Förderung von Wohneigentum

Die KfW verbessert im Auftrag des BMWSB die Förderbedingungen für den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung. Es werden zwei Stufen der Förderung angeboten: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Die Förderung umfasst alle Kosten im Zusammenhang mit dem Bau, einschließlich Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023.

Pro Antrag kann lediglich eine Wohneinheit gefördert werden. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten. Dabei muss in dem Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet sein, welches zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Komplette Finanzierung für nachhaltige Wohnungsbauprojekte

Durch die Förderung können sämtliche Kosten für den Bau eines Wohngebäudes zu 100 % abgedeckt werden. Das schließt nicht nur die Ausgaben für das Bauwerk selbst ein, sondern auch die Kosten für Planungsleistungen, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Selbst Materialkosten, die durch Eigenleistung entstehen, können gefördert werden. Die neuen Förderbedingungen treten am 16.10.2023 in Kraft.

Erhöhte Kredithöchstbeträge für Familien mit Kindern

Die KfW hat als beauftragte Institution des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Förderbedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die Einkommensgrenze wurde von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben und die Kredithöchstbeträge können je nach Anzahl der Kinder um bis zu 35.000 EUR erhöht werden.

Die Bundesregierung unterstützt den Bau klimafreundlicher Wohngebäude, um Nachhaltigkeit und Energiesparen zu fördern. Familien, die ein neues Zuhause schaffen möchten, können jetzt von den verbesserten Bedingungen profitieren. Detaillierte Informationen können auf der Website der KfW eingesehen werden.

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