Der Umbau der Gebäudeheizungen auf alternative Energien ist ein wichtiges Ziel der deutschen Energiepolitik, und das neue Gebäudeenergiegesetz sieht Geldstrafen vor, um den Austausch von Öl- und Gasheizungen zu beschleunigen.
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Klimaschutz im Haus: GEG-Novelle bringt Veränderungen für Hausbesitzer
Hausbesitzer müssen sich ab 2024 an die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) halten: Bei neuen Heizungen müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, und bestehende Öl- und Gasheizungen müssen spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden.
Die geplante Abschaffung von Öl- und Gasheizungen verunsichert viele Verbraucher, ob sie ihre Heizung bereits jetzt austauschen sollten. Es ist jedoch ratsam, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um keine Strafen zu riskieren.
Ahndungen für Nichterfüllung der Austauschpflicht von Ölheizungen und dergleichen
Die Bußgelder von 5000, 15.000 und 50.000 Euro im Gebäudeenergiegesetz sind nicht überraschend, da vergleichbare Sanktionen bereits in früheren Gesetzen wie der Energieeinsparverordnung und dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz festgelegt wurden.
Das Gebäudeenergiegesetz hat zur Verringerung des mittleren Strafrahmens auf 10.000 Euro geführt, während die Strafen aus den früheren Versionen bestehen bleiben.
Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Bedeutung des Verstoßes gegen eine Pflicht oder ein Verbot ab und soll nicht nur den Gewinn abdecken, der aus der Tat gezogen wurde, sondern auch darüber hinausgehen. Eine Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden kann hierbei relevant sein.
GEG-Änderung: Verstöße gegen neue Ordnungswidrigkeiten-Straftatbestände können bestraft werden
Höhe der Strafe | Straftatbestände |
---|---|
5.000 Euro | Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt. |
5.000 Euro | Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen. |
5.000 Euro | Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. |
5.000 Euro | Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen. |
5.000 Euro | Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt. |
5.000 Euro | Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun. |
5.000 Euro | Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut. |
5.000 Euro | Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. |
5.000 Euro | Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt. |
5.000 Euro | Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren. |
5.000 Euro | Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig. |
5.000 Euro | Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen. |
Verstoß gegen Heizungsaustauschpflicht: Bußgelder werden verschärft
Im Zuge der Gesetzesnovelle zum GEG wurden bestimmte Änderungen eingeführt und den entsprechenden Paragraphen zugeordnet. Diese können direkt in der Novelle nachgelesen werden. Die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz umfassen hauptsächlich neue Ordnungswidrigkeiten, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro geahndet werden können. Besonders wichtig ist dabei die Verwendung von Wärmepumpen.
Während das neue Gesetz höhere Strafen von 10.000 Euro für das Nichtvorlegen von Energieausweisen oder Kopien vorsieht, bleiben die Höchstbeträge von 50.000 Euro für Verstöße gegen die Anforderungen zur Wärmedämmung von Geschossdecken und die Regulierung der Wärmeabgabe von Leitungen und Armaturen unverändert.
Der Schornsteinfeger hat im Zuge der Feuerstättenschau die Pflicht, alle Heizanlagen im Haus zu überprüfen und anschließend einen Bescheid zu erstellen, der die zu erledigenden Schornsteinfegerarbeiten und die jeweiligen Fristen festlegt.
Sollte eine Heizung nicht mehr betrieben werden dürfen, müssen Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Dr. Julian Schwark, Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, erklärte gegenüber Bild, dass es je nach Bundesland verschiedene Kontrollbehörden gibt. Es kann sein, dass in manchen Fällen nur eine Verwarnung ausgesprochen wird.
Veraltete Heizung? Jetzt ist die Zeit für eine Umrüstung
Patrick Biegon, ein Verbraucherschutz-Experte, beruhigt die Verbraucher und sagt, dass sie keine Angst haben müssen, von den neuen Regelungen überrascht zu werden. Es gibt genügend Zeit, um sich zu informieren und Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien betrifft lediglich die Installation von neuen Heizungen, daher sind Hausbesitzer, die bereits eine Heizung haben, von Bußgeldern nicht betroffen. Bestehende Heizsysteme können weiterhin genutzt und instand gehalten werden.
Keine Panik, wenn eine Heizung nicht mehr repariert werden kann, denn das GEG sieht eine mehrjährige Übergangsfrist für den Umstieg auf effiziente Heizsysteme vor. Robert Habeck hat verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt, um den Umstieg zu erleichtern.
Öl- und Gasheizungen: Immer noch erste Wahl für viele Haushalte
Aktuelle Statistiken des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigen, dass in Deutschland mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage durch fossile Brennstoffe wie Öl und Gas gedeckt wird. Der größte Anteil entfällt auf Erdgas, das von fast der Hälfte der deutschen Haushalte zur Beheizung genutzt wird.