Weitere Anbieter wegen Rentenkürzungen abgemahnt

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Ein Urteil des Landgerichts Köln hat gezeigt, dass einige Riester-Versicherer beabsichtigen, zukünftige Rentenauszahlungen zu kürzen. Jedoch hat ein Kunde aus Köln erfolgreich gegen diese Praktik geklagt und das Gericht hat entschieden, dass solche Kürzungen unwirksam sind. Um weitere Kunden zu schützen, gehen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende gemeinsam juristisch gegen weitere Riester-Versicherer vor.

Zurich zieht Berufung zurück – Rentenkürzung rückgängig gemacht

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln hat Zurich eine deutliche Niederlage erlitten. Ein Kunde aus Köln hatte geklagt, da er eine erhebliche Kürzung seiner zukünftigen Riester-Rente befürchtete. Die Klausel in den Vertragsbedingungen, die eine Senkung des Rentenfaktors erlaubte, wurde von den Richtern als unwirksam erklärt. Die Richter betonten, dass Kunden sich auf den Rentenfaktor in ihrem Vertrag verlassen können sollten.

Riester-Versicherer kürzen Renten: Kunden klagen erfolgreich

Der Rentenfaktor ist ein entscheidender Parameter für die Berechnung der künftigen Rentenhöhe eines Kunden. Im vorliegenden Fall gegen Zurich betrug der Rentenfaktor 37,34 Euro, wurde jedoch während der Ansparphase auf 27,97 Euro gekürzt. Diese Kürzung hätte zur Folge gehabt, dass bei einem Vertragsguthaben von 100.000 Euro zu Beginn der Rentenphase regulär eine monatliche Rente von 373,40 Euro gezahlt worden wäre. Nach der Kürzung wären es nur noch 279,70 Euro monatlich gewesen.

Zurich akzeptiert Urteil und ändert Rentenkürzung für Kunden

Trotz einer anfänglichen Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln hat der Versicherer Zurich schließlich die Kürzung der Rentenansprüche eines Kunden rückgängig gemacht und den Richterspruch akzeptiert. Das Unternehmen ist nun verpflichtet, sich zukünftig nicht mehr auf die beanstandete Vertragsklausel zu berufen. Zurich stellt jedoch klar, dass diese Gerichtsentscheidung nur für diesen speziellen Fall gilt und keine Auswirkungen auf andere Riester-Sparer hat.

Rentenkürzungsklage: Verbraucherzentrale und Finanzwende gegen Zurich-Versicherung aktiv

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende haben die Zurich-Versicherung abgemahnt und werden juristische Schritte gegen das Unternehmen einleiten, sofern keine Einigung erzielt wird. Ihr Ziel ist es, ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof zu erlangen. Sollte das Urteil zu Gunsten der Versicherten ausfallen, könnten viele Riester- und Lebensversicherungskunden mit fondsgebundenen Verträgen von einer Erhöhung ihrer Renten profitieren.

Unwirksame Klauseln: Auch Axa und LPV senkten Rentenfaktor

Zusätzlich zu Zurich wurden auch die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) von der Verbraucherzentrale abgemahnt, da auch sie Rentenkürzungen vorgenommen haben. Es wird vermutet, dass noch weitere Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor aufgrund von unwirksamen Klauseln reduziert haben und somit weitere Kunden betroffen sind.

Kein sofortiges Handeln erforderlich: Riester-Kunden können Rentenkürzung anfechten

Verbraucherschützer raten Riester-Kunden, die eine Klausel zur Rentenkürzung in ihren Verträgen haben, nicht sofort zu handeln. Stattdessen können sie sich bereits jetzt auf das Urteil des Landgerichts Köln berufen und gegen die Rentenkürzung vorgehen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Musterbrief zum Download zur Verfügung, der auch für Verträge in der Rentenphase verwendet werden kann.

Riester-Rente: Fehlende Anerkennung für Geringverdiener mit Kindern

Trotz der negativen Presse sieht das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) die Riester-Rente als zu Unrecht in Verruf geraten. Insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen und vielen Kindern kann sie eine lukrative Möglichkeit zur Altersvorsorge sein.

Um die volle staatliche Zulage von 175 Euro pro Jahr zu erhalten, müssen Riester-Sparer mindestens vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen in ihren Vertrag einzahlen. Für Familien mit Kindern gibt es zusätzliche Zulagen. Damit sich die Riester-Rente lohnt, wird empfohlen, den Eigenbeitrag auf höchstens ein Drittel der eingezahlten Summe zu begrenzen, wie Experten betonen.

Das Urteil gegen Zurich und die darauf folgenden rechtlichen Schritte der Verbraucherzentralen verdeutlichen, dass unzulässige Rentenkürzungen bei Riester-Verträgen nicht akzeptiert werden sollten. Riester-Kunden, die eine entsprechende Klausel in ihren Verträgen haben, sollten sich auf das Kölner Urteil berufen und gegen eine Rentenkürzung vorgehen. Trotz der aktuellen Herausforderungen bleibt die Riester-Rente eine sinnvolle Altersvorsorge, insbesondere für Geringverdiener mit Kindern.

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