So schützen Sie Ihr Riester-Vermögen vor Pfändung

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Viele Menschen in Deutschland nutzen den Riester-Vertrag als eine Form der Altersvorsorge. Dabei ist es wichtig zu wissen, wie das angesparte Kapital vor Pfändung geschützt ist. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hat gezeigt, dass der Pfändungsschutz nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt.

Pfändungsschutz: Wichtige Bedingungen für Riester-Verträge

Um das angesparte Kapital im Riester-Vertrag vor einer möglichen Pfändung zu schützen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) erklärt. Dazu zählen die Leistung förderfähiger Beiträge sowie die Beantragung der entsprechenden Zulagen. Nur wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, besteht ein Schutz vor Pfändung. Um den Prozess zu vereinfachen und Zeit zu sparen, empfiehlt der BVL, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dieser muss nur einmal ausgefüllt und anschließend bei Änderungen der Lebenssituation aktualisiert werden.

Der jeweilige Anbieter des Riester-Vertrags stellt den Riester-Sparern das passende Formular für den Dauerzulagenantrag zur Verfügung. Dieses muss nur noch ausgefüllt und anschließend zurückgeschickt werden. Danach ist es lediglich erforderlich, den Anbieter über Veränderungen in der Lebenssituation zu informieren, beispielsweise über die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung.

Es ist zu beachten, dass der Teil der Beiträge, der über die Grenze der staatlichen Förderung hinausgeht, nicht vor Pfändung geschützt ist. Wenn Riester-Sparer mehr einzahlen als förderfähig ist, besteht für diesen Teil kein Pfändungsschutz. Es ist daher ratsam, die förderfähige Grenze einzuhalten, um das angesparte Kapital vor einer möglichen Pfändung zu schützen. Zudem sollten Sparer vorsichtig sein, wenn sie ihren Riester-Vertrag kündigen, da dies zum Verlust der Förderung und einer potenziellen Pfändung des Kapitals führen kann.

Der Riester-Vertrag gewährt generell einen Pfändungsschutz, der jedoch von bestimmten Voraussetzungen abhängt. Um das angesparte Riester-Vermögen vor einer möglichen Pfändung zu schützen, müssen förderfähige Beiträge geleistet und ein Zulagenantrag gestellt werden. Riester-Sparer können Zeit und Aufwand sparen, indem sie einen Dauerzulagenantrag stellen. Es ist wichtig, nicht mehr einzuzahlen als förderfähig ist und den Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen, um den Pfändungsschutz nicht zu verlieren.

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