Die staatlichen Förderungen, insbesondere die Wohnungsbauprämie, bringen den Traum vom eigenen Zuhause näher. Die Wüstenrot Bausparkasse rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, die bestehenden Fördermöglichkeiten vor Jahresende zu nutzen. Schon ab dem 16. Lebensjahr können sie staatliche Unterstützung für den Aufbau von Eigenkapital erhalten, um später Wohneigentum zu erwerben. Diese Förderung ermöglicht es Alleinstehenden, jährlich bis zu 700 Euro und Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern bis zu 1.400 Euro auf einen Bausparvertrag einzuzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent zu erhalten.
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Staatliche Förderung für Eigenkapital: Wohnungsbauprämie im Überblick
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, jährlich bis zu 700 Euro als Alleinstehende und maximal 1.400 Euro als Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner auf einen Bausparvertrag einzuzahlen. Als Bonus erhalten sie eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Einkommensgrenzen gelten, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen.
Arbeitgeber fördern Vermögensbildung ihrer Mitarbeiter – bis zu 40 Euro pro Monat
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen die finanzielle Vorsorge ihrer Beschäftigten durch vermögenswirksame Leistungen. Je nach Tarifvertrag können Mitarbeiter monatlich bis zu 40 Euro erhalten. Zudem haben sie Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Dadurch wird die Vermögensbildung gefördert und der Aufbau von Eigenkapital für den späteren Immobilienerwerb oder andere Zwecke ermöglicht.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von staatlichen Zulagen profitieren, wenn sie vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen. Die staatliche Zulage beträgt bis zu 9 Prozent und kann jährlich maximal 43 Euro für Alleinstehende oder 86 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner betragen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung und Gewährung der Arbeitnehmersparzulage unabhängig von der Wohnungsbauprämie erfolgt.
Auch wenn das zu versteuernde Einkommen die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage übersteigt, haben Verbraucher immer noch die Möglichkeit, die Wohnungsbauprämie zu beantragen, solange die Einkommensgrenzen dafür nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass selbst Personen mit einem höheren Einkommen von den staatlichen Förderungen für den Aufbau von Eigenkapital für den späteren Erwerb von Wohneigentum profitieren können.
Staatliche Förderung für den Immobilienerwerb: Die Eigenheimrente erklärt
Die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch bekannt als „Wohn-Riester“, wurde im Jahr 2008 eingeführt, um den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Mit diesem Modell haben Verbraucher die Möglichkeit, Eigenkapital für den späteren Erwerb einer Immobilie aufzubauen oder ein bestehendes Wohndarlehen schneller zu tilgen. Ab dem Jahr 2024 können die Wohn-Riester-Mittel auch für die energetische Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden.
Attraktive Jugend-Bausparverträge bei Wüstenrot mit bis zu 200 Euro Bonus
Durch den Abschluss eines Jugend-Bausparvertrags bei Wüstenrot profitieren junge Menschen unter 25 Jahren von einem attraktiven Jugendbonus von bis zu 200 Euro. Nach einer siebenjährigen Bindungsfrist können sie frei über die Verwendung der in den Bausparvertrag eingeflossenen Wohnungsbauprämie entscheiden, ohne einen Nachweis für den Wohnungsbau, -erwerb oder -modernisierung erbringen zu müssen.
Staatliche Förderungen und Bausparen: Informationen von Wüstenrot nutzen!
Erfahren Sie mehr über staatliche Förderungen und Bausparen bei der Wüstenrot Bausparkasse. Besuchen Sie ihre Internetseite oder kontaktieren Sie eine Beraterin oder einen Berater in Ihrer Nähe. Hier erhalten Sie umfassende Informationen, um die vorhandenen Förderungen optimal zu nutzen und Ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.
Staatliche Förderungen: Vorteile für den Immobilienerwerb nutzen
Die staatlichen Förderungen für den Immobilienerwerb bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Vielzahl von Vorteilen. Mit der Wohnungsbauprämie können sie jährlich bis zu 700 Euro als Alleinstehende und bis zu 1.400 Euro als Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner auf einen Bausparvertrag einzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent erhalten. Dies ermöglicht es ihnen, Eigenkapital für den späteren Kauf oder Bau einer Immobilie aufzubauen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 Euro pro Monat zu erhalten. Zusätzlich können sie von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren, die ihnen eine staatliche Zulage auf ihre vermögenswirksamen Leistungen gewährt. Dadurch können sie ihr Vermögen aufbauen und für den Immobilienerwerb oder die Tilgung eines Wohndarlehens nutzen. Junge Menschen unter 25 Jahren können zudem attraktive Jugend-Bausparverträge abschließen, um ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Informieren Sie sich bei Wüstenrot über die vielfältigen staatlichen Förderungen und nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten.